FEUERFREI. SICHER. NOTWENDIG.
Brandschutz KnowHow für Ihr Unternehmen
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Ich übernehme in Ihrem Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten nach Aufgabenliste vfdb 12/09-01:2009-03.
BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ
Ich unterstütze Sie als Brandschutzbeauftragter / Brandschutzmanager bei der Umsetzung des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen.
SEMINARE
Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Theoretisch- praktische Mitarbeiter-schulungen zum Thema Brandschutz, Brandverhütung und Verhalten im Brandfall
Dem Feuer sind die Regeln zur Verhütung von Feuer egal.
Pavel Kosorin
Mein Name ist Jens Wenke.
Durch Erlangung der Qualifikation als Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie 12-09/01:2014 bzw. DGUV Information 205-003 und TÜV geprüfter Brandschutzmanager stehe ich Ihnen in allen Bereichen, die den Brandschutz in Ihrem Unternehmen betreffen zur Verfügung.
Beispielsweise ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern, größeren Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Industriebauten gesetzlich gefordert.
Das Thema Brandschutz begleitet mich schon viele Jahre durch persönliches Engagement..
als ehrenamtlich berufener Gruppenführer in der Freiwilligen Feuerwehr Nordhausen Mitte
als stellvertretender Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverband Nordhausen e. V.
als Vorsitzender des Fördervereins der Feuerwehr Nordhausen Mitte e. V.
und als ehemaliger Stadtjugendfeuerwehrwart der Stadt Nordhausen und ehemaliger Jugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Bielen
biete ich Ihnen noch verschiedene Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter und Brandschutzmanager an.
Seit dem Jahr 2003 gebe ich zusätzlich verschiedene Seminare auf dem Gebiet des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und betreue internationale und nationale Projekte zur Brandschutzerziehung im Kinder- und Jugendbereich.
Ich freue mich auch auf Ihre Anfrage.


Brandschutzbeauftragter
Für den Brandschutz sind in Betrieben, Verwaltungen, Alten-/Wohnheimen, Verkauf- und Versammlungsstätten usw. aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich.
Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes. Diese Aufgabe kann auch durch eine externe Person erfolgen. Nähere Regelungen finden Sie in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“

Wozu brauchen Unternehmen einen externen Brandschutzbeauftragten?
Die Auflagen und Erfordernisse des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen werden vollumfänglich konzipiert, wahrgenommen und überwacht, so dass Sie die notwendige Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Kunden gewährleisten können.
Ihre Mitarbeiter sind nicht durch die derartige Aufgaben gebunden und können weiter normal Ihren Aufgaben nachgehen.
Neutrale und sachbezogene Problemlösungen
ein zentraler Ansprechpartner für innerbetriebliche Brandschutzfragen
Es entstehen keine Kosten für Fort- und Weiterbildung, bzw. Arbeitsleistungsausfall der ansonsten mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter.
Als externer Brandschutzbeauftragter für Institutionen und Unternehmen, welche gesetzlich (u. a. Industriebaurichtlinie, Verkaufsstättenverordnung) zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet sind, unterstütze ich Sie bei der
Organisation des betrieblichen Brandschutzmanagements mit Erstellung der Brandschutzordnung mit theoretischer sowie praktischer Schulung der Mitarbeiter
Planung und Durchführung von betrieblichen Notfallübungen.
Koordination von Brandschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen, Feuerwehren und Behörden
Kompetente Unterstützung und Mithilfe im Brandfall
Mitarbeiterinformation über mögliche Risiken von Anlagen und Einrichtungen.
Verantwortung für die Aktualisierung der Brandschutzordnungen.
Brandschutzschulung und -Unterweisung der Mitarbeiter.
Koordination und Durchführung von Räumungsübungen.
Überwachung und Genehmigung von Feuer- / Schweißarbeiten.
Erstellung regelmäßiger Rechenschaftsberichte an die Geschäftsführung / Fachabteilung.
Fachberatung in allen Bereichen den vorbeugenden Brandschutz betreffend
brandschutztechnische Bauberatung vor Einreichung eines Bauantrages
vorbereitende Brandschutzplanung
Qualitätskontrollen von Brandschutzmaßnahmen
Betrieblicher Brandschutz

Brandschutzordnung
Brandschutzordnungen enthalten auf das Unternehmen zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen.
Diese müssen in regelmäßigen Abständen evaluiert und angepasst werden. Meine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Brandschutzordnung zu überprüfen.
Die Brandschutzordnung besteht nach DIN 14096 aus drei Teilen:
Brandschutzordnung Teil A:
…gut sichtbarer, öffentlicher Aushang in Gebäuden, der das Verhalten im Brandfall beschreibt. Richtet sich an alle Beschäftigten und Besucher, die sich in dem betreffenden Unternehmensbereich aufhalten.
Brandschutzordnung Teil B:
… richtet sich speziell an Mitarbeiter und enthält Regelungen die Brände verhinden sollen sowie Verhaltensregeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, Freihalten der Flucht- und Rettungswege und Hinweise zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren.
Brandschutzordnung Teil C:
… richtet sich damit an die Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten und regelt die vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen.
Flucht- und Rettungsplan
… zeigt den Grundriss des Gebäudes bzw. des jeweiligen Stockwerkes. Im Flucht- und Rettungsplan werden alle Brandschutzeinrichtungen gekennzeichnet und die Fluchtwege dargestellt.
Seminare


1. Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung
Arbeitgeber haben entsprechend der Art der Betriebsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind (Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“).
Die Ausbildung und Berufung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist ein Baustein zur Erfüllung dieser Forderung (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“). Die von mir angebotene Ausbildung beinhaltet einen theoretischen Teil, der auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdung und Brandschutzorganisation) angepasst ist.
Unter Einbeziehung der
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
DGUV-Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“
DGUV-Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“
werden Ihren Mitarbeitern Kenntnisse und Fertigkeiten nach DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ und DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ zu folgenden Schwerpunkten vermittelt:
Rechtsgrundlagen, versicherungsrechtliche Vorgaben
Aufgaben des Brandschutzhelfers
Verbrennungsvorgang, Brandklassen, Gefahren eines Brandes
Brandverhütungsmaßnahmen
Brandbekämpfung/Löschmittel und ihre Wirkung
Risikoabschätzung zu verschiedenen Brandsituationen
Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Evakuierung)
Brandschutzorganisation im Unternehmen (Alarmierungsmöglichkeiten, Fluchtwege, Rettungssysteme)
Brandbekämpfungseinrichtungen (betriebsbezogen)
Selbsthilfeeinrichtungen zur Entstehungsbrandbekämpfung
Ihre Mitarbeiter werden in Ihre betriebsspezifische Brandschutzordnung nach DIN 14096, den Rettungs-/Feuerwehrplan, unter Einbeziehung betrieblicher Gefährdungen wie z. B. eingesetzte Gefahrstoffe eingewiesen.
Im Anschluss an die theoretische Ausbildung in Gruppen von bis zu 15 Personen in Ihrem Schulungsraum erfolgt die praktische Ausbildung an einer Feuerlöscherübungsanlage.
Durch den Einsatz modernster Brandsimulationstechnik, können verschiedene Brandszenarien realistisch dargestellt werden. Neben großflächigen offenen Bränden, können auch Papierkorb-, Monitor- und Fettbrände dargestellt werden.
Bei dem Übungslöschgerät handelt es sich um ein ökologisches arbeitendes Gerät mit Befeuerung auf Gasbasis. Umweltschädliches Verbrennen von Benzin oder brennbaren Flüssigkeiten in Brandwannen wird somit vermieden.
Die Übungsfeuerlöscher löschen mit Wasser. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass kein verbrauchtes Löschpulver entsteht, welches später als Sondermüll entsorgt werden muss.
Auf Wunsch kann ich Ihre Mitarbeiter zusätzlich in das Löschen von EDV- und Serveranlagen mit Hilfe von CO² Feuerlöschern einweisen.
Die Ausbildung wird durch mich als qualifizierten Gruppenführer der Feuerwehr und externen Brandschutzbeauftragten durchgeführt.
Nach der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang sind Ihre Mitarbeiter mit Fachkenntnissen ausgerüstet und in der Lage, die Brandschutzbeauftragen in Ihrem Unternehmen zu unterstützen und Aufgaben im Brandschutz eigenständig zu meistern.
2. Seminare im Vorbeugenden Brandschutz
Nach Absprache mit Ihnen, kann ich weitere Seminare im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen der Jahresbelehrung oder Notwendigkeit nach Ihren betrieblichen Gegebenheiten anbieten.
Sie haben Fragen?
+49 171 7600381Rufen Sie an!
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